hi.
habe vergessen mich abzumelden. war an jenem und bin am nächsten WE verhindert (skiurlaub schweiz).
bezüglich des disputs oder missverständnisses:
die entsprechenden paragraphen:
§ 9 Der reguläre Spieltag ist der Sonntag. Die Mannschaft, die Heimrecht hat, kann Ort und Zeit des Spiels bestimmen.
§ 10 Die Heimmannschaft muss bis Dienstagabend Kontakt aufgenommen und einen Terminvorschlag gemacht haben. Spielabsagen können / müssen spätestens drei Tage vor dem vereinbarten / geplanten Termin erfolgen. Die Mannschaft, die ein Spiel absagt, ist in der Pflicht frühzeitig einen Ersatztermin zu planen und anzubieten. Dabei hat die von der Spielabsage betroffene Mannschaft eine Mitwirkungspflicht. Wird kein neuer Spieltermin gefunden, wird die Partie mit 2:0 Toren und drei Punkten für die "versetzte" Mannschaft gewertet.
zu 9: wir hatten heimrecht und björn hat ort und zeit des spiels bestimmt.
zu 10. ich nehme an, dass björn zeitgerecht den spieltermin mitgeteilt hat. die von ralf ins feld geführte betrachtungsweise ob für eine (fehlende) absage eine vorangegangene einverständnis notwendig ist
oder ob auch dann von einer fehlenden absage (und damit 2:0) auszugehen ist wenn der spieltermin zeitgerecht über die üblichen kanäle mitgetetilt wurde und sich einfach keiner gemeldet hat, wird m.E. nicht eindeutig durch die regel beantwortet.
Björn, du als Jurist solltest den Fall nochmal beleuchten... Kleinigkeit, kein grund zur Resignation ...